Unsere AGB - Werksverkauf

enjoy schlafsysteme GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines

Alle Verkäufe, Lieferungen und sonstige Leistungen erfolgen ausschließlich nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der dem Käufer bei der Bestellung übermittelten Kaufinformationen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind in unserem Werksverkauf deutlich sichtbar und werden dem Kunden jederzeit ausgehändigt.

§ 2 Preise

Die Preise sind Festpreise einschließlich Mehrwertsteuer. Besondere über die vertraglich einbezogenen und im Kaufpreis enthaltenen Leistungen hinausgehende, zusätzlich vereinbarte Arbeiten (Liefer oder Montagearbeiten) werden zusätzlich in Rechnung gestellt und sind spätestens bei Abnahme zu bezahlen.

§ 3 Änderungsvorbehalt
  1. Serienmäßig hergestellte Waren (Bettgestelle etc.) werden grundsätzlich nach Muster oder Abbildung verkauft.
  2. Es besteht nur dann Anspruch auf Lieferung von Ausstellungsstücken, wenn dies besonders vereinbart wurde.
  3. Abweichungen in Struktur, Farbe, Maß und/oder Maserung gegenüber dem Ausstellungsstück bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien (Massivhölzer, Furniere, Leder, textile Produkte) liegen und handelsüblich sind.
§§ 4 Rücktritt
  1. Der Verkäufer braucht nicht zu liefern, wenn der Lieferant der Rohwaren die Produktion der bestellten Ware eingestellt hat oder Fälle höherer Gewalt vorliegen, sofern diese Umstände erst nach Vertragsabschluss eingetreten sind und der Verkäufer die Nichtlieferung nicht zu vertreten hat. Über die genannten Umstände hat der Verkäufer den Käufer unverzüglich zu benachrichtigen.
  2. Ein Rücktrittsrecht wird dem Verkäufer zugestanden, wenn der Käufer über die seine Kreditwürdigkeit bedingenden Tatsachen unrichtige Angaben gemacht oder seine Zahlungen eingestellt hat oder über sein Vermögen ein Konkurs- oder Vergleichsverfahren beantragt wurde, es sei denn der Käufer leistet in diesen Fällen unverzüglich Vorauskasse oder zahlt bei bereits erfolgter Warenauslieferung den Kaufpreis, sofern keine Gegenrechte bestehen.
  3. Für die Warenrücknahme gilt §11.
§ 5 Lieferfrist
  1. Falls der Verkäufer die vereinbarte Lieferfrist nicht einhalten kann, hat der Käufer eine angemessene Nachfrist – beginnend vom Tage des Eingangs der schriftlichen Inverzugsetzung durch den Käufer, oder im Fall kalendermäßig bestimmter Lieferfrist mit deren Ablauf – zu gewähren. Liefert der Verkäufer bis zum Ablauf der gesetzten Nachlieferfrist nicht, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten.
  2. Vom Verkäufer nicht zu vertretende Störungen im Geschäftsbetrieb des Verkäufers oder bei dessen Vorlieferanten, insbesondere Arbeitsausstände und rechtmäßige Aussperrungen sowie Fälle höherer Gewalt, die auf einem unvorhersehbaren und unverschuldeten Ereignis beruhen, verlängern die Lieferzeit entsprechend. Zum Rücktritt ist der Käufer nur berechtigt, wenn er in diesen Fällen nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist die Lieferung anmahnt und diese dann nicht innerhalb einer zu setzenden angemessenen Nachfrist nach Eingang des Mahnschreibens des Käufers beim Verkäufer an den Käufer erfolgt. Im Falle kalendermäßig bestimmter Lieferfrist beginnt mit deren Ablauf die zu setzende Nachfrist.
§ 6 Abnahmeverzug
  1. Verweigert der Käufer die Abnahme der bestellten Gegenstände oder erklärt er vor Lieferung ausdrücklich, nicht abnehmen zu wollen, so ist der Verkäufer berechtigt, Schadensersatz zu verlangen.
  2. Als Schadensersatz kann der Verkäufer 25% des Bestellpreises ohne Abzüge verlangen, sofern der Käufer nicht nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist.
  3. Im Übrigen bleibt dem Verkäufer, wie etwa bei Sonderanfertigungen, die Geltendmachung eines nachweislich höheren Schadens vorbehalten.
  4. Gerät der Käufer mit der Abnahme der bestellten Gegenstände in Verzug oder nimmt er nicht spätestens 4 Wochen nach dem vereinbarten Liefertermin ab, so kann der Verkäufer 0,5% pro Monat, mindestens jedoch 25 EUR, maximal aber 15% vom vertraglichen Warenwert für die Einlagerung der Ware berechnen, sofern dem Käufer vom Verkäufer schriftlich mitgeteilt worden ist, dass die Ware gefertigt worden ist und zur Auslieferung bzw. Abholung bereit steht. Dem Käufer bleibt es unbelassen im Einzelfall nachzuweisen, dass Einlagerungskosten nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden sind.
§ 7 Gewährleistung
  1. Der Verkäufer leistet Gewähr für die mitgelieferten Gegenstände gemäß den nachstehenden Bestimmungen.
  2. Offensichtliche Mängel sind spätestens innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Lieferung gegenüber dem Verkäufer schriftlich anzuzeigen. Kommt der Käufer dieser Verpflichtung nicht nach, besteht keine Gewährleistungsverpflichtung des Verkäufers.
  3. Als Gewährleistung kann der Käufer grundsätzlich zunächst nur Nacherfüllung verlangen, wobei dem Verkäufer das Wahlrecht eingeräumt wird, ob er eine Nachbesserung durchführt oder eine Ersatzsache liefert.
  4. Der Käufer kann vom Vertrag zurücktreten oder die Herabsetzung des Kaufpreises verlangen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder nicht in angemessener Frist erbracht wurde oder vom Verkäufer endgültig verweigert wurde. Wählt der Käufer den Rücktritt, so hat er die mangelhafte Ware zurückzugewähren und Wertersatz für die gezogenen Nutzungen zu leisten. Für die Wertermittlung kommt es auf die zeitanteilige lineare Wertminderung im Vergleich zwischen tatsächlicher Gebrauchsdauer und voraussichtlicher Gesamtnutzungsdauer an.
  5. Im Falle der Nachbesserung ist der Käufer verpflichtet, die beanstandeten Sachen zur Nachbesserung an Ort und Stelle bereitzuhalten. Ist dort eine Nachbesserung nicht möglich und daher ein Transport zum Verkäufer oder zum Hersteller der Sache notwendig, ist der Käufer verpflichtet, die Sachen dem Verkäufer zur Abholung zur Verfügung zu stellen. Gleiches gilt im Falle einer Ersatzlieferung.
  6. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Schäden, die nach Lieferung beim Käufer durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, übermäßige Raumheizung, sonstige Temperatur- und Witterungseinflüsse sowie durch unsachgemäße Behandlung entstehen.
§ 8 Zahlungsbedingungen, Gefahrübergang
  1. Unsere Preise verstehen sich als Endpreise, bei denen keinerlei Abzüge zulässig sind. Der Kaufpreis ist spätestens bei Lieferung in voller Höhe bar zu bezahlen.
  2. Bei teilweiser Lieferung ist die jeweils gelieferte Ware ebenfalls bei Lieferung bar zu bezahlen.
  3. Im Falle einer Mängelrüge steht dem Käufer ein Zurückbehaltungsrecht eines angemessenen Betrages, der sich nach der Schwere des Mangels richtet, zu.
  4. Wechsel, Schecks und dergleichen werden nach Vereinbarung angenommen, jedoch erst nach Einlösung als Zahlung anerkannt. Evtl. Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers.
  5. Die Gefahr, trotz Verlustes oder Beschädigung der Ware den Kaufpreis zahlen zu müssen, geht mit der Übergabe der Ware auf den Käufer über.
§ 9 Teilzahlungsbedingungen
  1. Alle Zahlungen müssen nach Vereinbarung geleistet werden.
  2. Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer den gesetzlichen Zinssatz in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens durch den Verkäufer bleibt vorbehalten.
  3. Alle unpünktlichen Zahlungen gelten als unter Vorbehalt angenommen. Für rückständige Raten sind Zinsen und Inkassospesen zu zahlen. Unpünktliche Zahlungen gelten niemals als stillschweigende Vertragsänderung bezüglich der Zahlungsweise. Bei Vertragsverletzung oder bei Gefährdung der gelieferten Gegenstände ist der Verkäufer berechtigt, sein Eigentum zu schützen, indem er ohne Gerichtshilfe die mitgelieferten Gegenstände auf Kosten des Käufers zur Sicherung auf sein Lager oder das einer beauftragten Spedition nehmen darf.
  4. Die Verrechnung der geleisteten Zahlungen erfolgt zunächst für die Nebenkosten und sodann für die Hauptforderung. Als Nebenkosten gelten z.B. Zinsen, Teilzahlungszuschläge, Kontogebühren, Lieferspesen, Anschlussmaterialien, gegebenenfalls Mahngebühren etc.
  5. Wird aufgrund eines Zahlungsverzuges des Käufers eine Teilforderung im Klagewege geltend gemacht, so ist vereinbart, dass sämtliche geleisteten Zahlungen nach Geltendmachung dieses Anspruches zunächst auf den noch nicht gedeckten Betrag verrechnet werden. Mithin kann aus dem Teilurteil solange vollstreckt werden, bis die Gesamtforderung einschl. Zinsen und Kosten erfüllt ist.
§ 10 Eigentumsvorbehalt
  1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller Verbindlichkeiten aus diesem Vertragsverhältnis Eigentum des Verkäufers.
  2. Der Käufer verpflichtet sich, das Eigentum des Verkäufers auch dann entsprechend zu wahren, wenn die gelieferten Waren nicht unmittelbar für den Käufer, sondern für Dritte bestimmt sind, und hat den Empfänger ausdrücklich auf diesen Eigentumsvorbehalt hinzuweisen.
  3. Der Käufer der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren verpflichtet sich, jeden Standortwechsel und Eingriffe Dritter, insbesondere Pfändung, unverzüglich dem Verkäufer mitzuteilen. Bei Pfändung ist das Pfändungsprotokoll beizufügen.
  4. Im Fall der Nichteinhaltung der in den Ziffern 2) und 3) festgelegten Verpflichtungen des Käufers hat der Verkäufer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen.
§ 11 Warenrücknahme
  1. Im Falle des Rücktritts und der Rücknahme gelieferter Waren hat der Verkäufer Anspruch auf Ausgleich für Aufwendungen, Gebrauchsüberlassung und Wertminderung wie folgt:
    Für infolge des Vertrages gemachte Aufwendungen (Transport-, Montage-, Verwaltungskosten) Ersatz in entstandener Höhe
  2. Für Gebrauchsüberlassung und Wertminderung gelieferter Waren gelten folgende Prozentsätze vom Bestell-Kassapreis: Bei Rückgabe und Rücktritt nach Lieferung
  3. bei Möbeln mit Ausnahme von Matratzen und Bettwaren
    innerhalb der ersten 6 Monate 20%
    nach 6 bis 12 Monaten 30%
    nach 12 bis 18 Monaten 40%
    nach 18 bis 24 Monaten 50%
  4. Textilien aller Art, nicht original verpackte Bettwäsche, Matratzen sowie alle Sonderanfertigungen können nicht zurückgenommen werden, da sie für den Weiterverkauf wertlos sind.
  5. Gegenüber diesen pauschalen Ansprüchen des Verkäufers bleibt dem Käufer der Nachweis offen, dass dem Verkäufer keine oder nur eine wesentlich geringere Einbuße entstanden ist.
§ 12 Erfüllungsort und Gerichtsstand
  1. Erfüllungsort ist für alle Zahlungen der Hauptsitz des Verkäufers.
  2. Gerichtsstand entsprechend der gesetzlichen Regelung.
§ 13 Vertragsänderungen

Zusätzliche oder abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und werden nur dann Vertragsbestandteil.

§ 14 Gültigkeit

Sollte eine oder mehrere dieser Vertragsbedingungen im Widerspruch zu den gesetzlichen Bestimmungen stehen, wird die Gültigkeit aller anderen Vertragsbestimmungen davon nicht berührt.

§ § 15 Hinweis gem. Bundesdatenschutzgesetz

Die in unseren Kaufverträgen erfolgten Angaben werden mittels elektronischer Datenverarbeitung gespeichert.